Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV 5.Ä. IIa  

 
 
Betreff: 5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“
hier: Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
13.02.2019 
19. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/04)
Anlagen:
Anlage zur BV 2005/034/IV 5.Ä. IIa

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt abschließend über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Oktober 2018 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

 

Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 17/06/19 (BV 2005/034/IV I 5.Ä.) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau" gefasst.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 durchgeführt.

 

Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.03.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und sollen mit diesem Beschluss legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.

 

Da festgestellt wurde, dass im Aufstellungsverfahren Fehler aufgetreten sein könnten, die unter Umständen die Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung in Frage stellen können, erfolgte eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine nochmalige  Beschlussfassung wird damit erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Abwägungsprotokoll, Redaktionsschluss 24.01.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2005/034/IV 5.Ä. IIa (7022 KB)