Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt abschließend über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Oktober 2018 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 17/06/19 (BV 2005/034/IV I 5.Ä.) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau" gefasst.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.03.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und sollen mit diesem Beschluss legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.
Da festgestellt wurde, dass im Aufstellungsverfahren Fehler aufgetreten sein könnten, die unter Umständen die Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung in Frage stellen können, erfolgte eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine nochmalige Beschlussfassung wird damit erforderlich.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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