Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/036/VI III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windpark Kostebrau 1 - Hochkippe Klettwitz" der Stadt Lauchhammer
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
13.02.2019 
19. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/07)
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung und Begründung
Anlage 1: Umweltbericht
Anlage 1: Artenschutzfachbeitrag
Anlage 1: Grünordnungsplan
Anlage 1: Konzept zur Waldumwandlung
Anlage 1: Landschaftsbildsimulation
Anlage 1: Schallimmissionsprognose
Anlage 1: Schattenwurfgutachten
Anlage 1: FFH-Vorprüfung
Anlage 1: Gänse- und Kranichrast
Anlage 1: Horstsuche
Anlage 1: Raumnutzunganalyse Greifvögel
13.02.2019 Fledermauserfassung
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 BauGB den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 1 – Hochkippe Klettwitz“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 30.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen werden gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst. Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss Nr. 2015/036/VI II beschlossen.

 

Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Satzung hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage in digitaler Form (CD) herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im Allris-Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

-          Satzung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in digitaler Form / CD

-          Städtebaulicher Vertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Planzeichnung und Begründung (1562 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1: Umweltbericht (20843 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1: Artenschutzfachbeitrag (5100 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1: Grünordnungsplan (18667 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 1: Konzept zur Waldumwandlung (5101 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 1: Landschaftsbildsimulation (2215 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 1: Schallimmissionsprognose (24693 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 1: Schattenwurfgutachten (9822 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 1: FFH-Vorprüfung (4392 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 1: Gänse- und Kranichrast (6343 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 1: Horstsuche (9039 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 1: Raumnutzunganalyse Greifvögel (4760 KB)    
Anlage 13 13 13.02.2019 Fledermauserfassung (3179 KB)    
Anlage 14 14 Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag (1396 KB)