Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 BauGB den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 1 – Hochkippe Klettwitz“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 30.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen werden gebilligt.
Sachverhalt
In der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst. Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss Nr. 2015/036/VI II beschlossen.
Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges der Satzung hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, die Anlage in digitaler Form (CD) herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage steht v. g. Unterlage für alle Stadtverordneten im Allris-Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement in v. g. Unterlage Einsicht genommen werden.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
- Satzung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in digitaler Form / CD - Städtebaulicher Vertrag
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