Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 17/09/30 (BV 2017/021/VI I) vom 27.09.2017.
Sachverhalt
Für das Plangebiet wurde am 27.09.2017 mit Beschluss Nr. 17/09/30 (BV 2017/021/VI I) der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fabrikantenvilla Millygrube“ gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 127 der Flur 13 in der Gemarkung Lauchhammer.
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt auf der Grundlage eines Vorhabenplanes.
In mehreren mit dem Eigentümer und den zukünftigen Kaufinteressenten geführten Gesprächen wurde der Verfahrensablauf zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erläutert und um die Übergabe des Vorhabenplanes gebeten.
Sowohl der Eigentümer als auch die zukünftigen Kaufinteressenten wurden schriftlich darüber informiert, dass die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, in ihrer Sitzung am 27.02.2019 den gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Einwände gegen die geplante Verfahrensweise konnten bis einschließlich 18.01.2019 vorgebracht werden. Dies ist nicht erfolgt.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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