Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Januar 2019. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 17/06/19 (BV 2005/034/IV I 5.Ä.) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“ gefasst.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.03.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen werden und wurden mit Beschluss 2005/034/IV 5.Ä. IIa legitimiert. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.
Damit ist folgerichtig der Feststellungsbeschluss über die Satzung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“ zu fassen.
Da festgestellt wurde, dass im Aufstellungsverfahren Fehler aufgetreten sein könnten, die unter Umständen die Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung in Frage stellen können, erfolgte eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine nochmalige Beschlussfassung wird damit erforderlich.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht
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