Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 4. Ä. II), den textliche Festsetzungen und der Planzeichnung vom 27.03.2015 als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.03.2015 wird gebilligt.
15.04.2015 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
22.04.2015 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
29.04.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/04/18
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)