Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/015/VI  

 
 
Betreff: "Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2030" der Stadt Lauchhammer
hier: Beschlussfassung als städtebaulichen Rahmenplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
15.04.2015 
3. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.04.2015 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.04.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (15/04/16)
Anlagen:
INSEK 2030

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept INSEK 2030“ der Stadt Lauchhammer als städtebaulichen Rahmenplan.

 

 


Sachverhalt

 

Im Jahr 2002 hatte die Stadt Lauchhammer ein erstes Stadtentwicklungskonzept erarbeiten lassen, das die Voraussetzungen bildete, in das damals neu aufgelegte Bund-Länder-Programm „Stadtumbau-Ost“ aufgenommen zu werden.

 

Im Jahr 2006 wurde unter Regie der Stadt ein Stadtentwicklungskonzept 2020 erarbeitet, das im Jahr 2007, insbesondere unter Berücksichtigung förderrechtlicher Kompatibilität, modifiziert und im Jahr 2009 aktualisiert wurde.

 

Vor dem Hintergrund der städtischen Entwicklung, aber auch gesamtgesellschaftlich veränderter Schwerpunktsetzungen sowie mit Blick auf den prognostizierten Zeithorizont musste eine Neuerarbeitung des INSEK erfolgen. Die wesentlichen inhaltlichen Gründe für die Neuerarbeitung des INSEK 2030 waren:
 

  • die wirtschaftliche Umstrukturierung der Stadt im Zeitalter  nach der Braunkohle fortzuführen,
  • die städtische Entwicklung auf den sich fortsetzenden demografischen Schrumpfungsprozess einzustellen,
  • die Stadt auf die zum Teil aus globalen Entwicklungszielen abgeleiteten neuen Herausforderungen vorzubereiten.
    Dazu zählen insbesondere:
    - intensive Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz,
    - Minderung des Energieverbrauches und des CO²-Ausstoßes,
    - Durchsetzung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes,
    - geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Gestaltung des 
      Stadtentwicklungsprozesses,
    - nachhaltiges Bauen mit hohem baukulturellen Anspruch.

 

Die Erarbeitung des INSEK 2030 verfolgt zwei wesentliche Ziele:

 

  1. Es bildet das grundlegende Strategiepapier für die kommunalen Stadtentwicklungsziele, deren Umsetzung nur in einem Entwicklungsprozess erfolgen kann, aber eines ausreichenden planerischen Vorlaufes bedarf.
  2. Es ist die zwingende Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Stadt Lauchhammer in das Bund- Länder-Programm „Stadtumbau-Ost II“ und gleichzeitig eine Bedingung, um in andere Bund-Länder-Programme, wie „Soziale Stadt“ oder „Kleinere Städte mit überörtlicher Zusammenarbeit KLS“ aufgenommen zu werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2030 (bereits digital ausgereicht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INSEK 2030 (14779 KB)