Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/014/VI  

 
 
Betreff: Trägerschaftsangelegenheiten "Hand in Hand e. V."
hier: - Trägerschaftsvertrag
- Kita-Bedarfsplanung
- Freizeitangebot
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
20.04.2015 
4. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.04.2015 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.04.2015 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/04/15)
Anlagen:
2015-03-31 2015-03-24 Trägerschaftsvertrag als Anlage zur BV 2015/014/VI (PDF)
2015-03-31 Anlage 1 Trägerschaftsvertrag.pdf

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. ab dem 31.08.2015 die Trägerschaft über die Kindertagesstätte /Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, gemäß des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übertragen.
     
  2. Die Stadt Lauchhammer nimmt die Kindertagesstätte / Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, in die Kita-Bedarfsplanung auf.
     
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer befürwortet die Einrichtung eines flexiblen Freizeitangebotes in Ergänzung zur Betreuung von Hortkindern mit einer maximalen Kapazität von 30 Kindern durch den Träger Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. im Objekt Am Fanggraben 5 in 01979 Lauchhammer zunächst befristet für 2 Jahre.

 


Sachverhalt

 

Zu 1.

             

Im Nebengebäude der Waldschule Lauchhammer-Ost betreibt der Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. derzeit ein flexibles Freizeitangebot. Mit einer Kapazität von 70 Kindern wird die Hortbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs und darüber hinausgehend für Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse gewährleistet. Der Träger verfügt hierfür über eine befristete Betriebserlaubnis, die zum Ende des Schuljahres 2014/2015 ausläuft. Eine Verlängerung des flexiblen Freizeitangebotes wird durch das Landesjugendamt nicht befürwortet – da gerade die Betreuung für die Kinder der 1.- 3. Klassen ,aufgrund der unterschiedlichen pädagogischen Wertigkeiten der Betreuungsformen, im Rahmen einer Betreuung in einer Kindertagesstätte/Hort erfolgen soll.

 

Daher werden im Nebengebäude, das zurzeit noch durch das flexible Freizeitangebot „Kuno´s Waldclub“ genutzt wird, die räumlichen und sanitären Bedingungen für den Betrieb als Hort mit einer Kapazität von ca. 50 Kindern geschaffen (siehe auch Beschluss der SVV 2015/007/VI Vorzeitige Mittelfreigabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung).

 

Der Bedarf an Betreuungsplätzen kann schulnah durch die Kitas „Villa Regenbogen“ und „Haus der kleinen Forscher“ allein nicht gedeckt werden. Eine Verteilung der Hortkinder der Grundschule Waldschule auf das gesamte Stadtgebiet wäre die Folge. Daher ist die Einrichtung eines Hortangebotes im Nebengebäude der Waldschule dringend geboten, um den Betreuungsbedarf sicherzustellen.

 

Der bisherige Träger soll das bestehende flexible Freizeitangebot (nach Durchlaufen des erforderlichen Betriebserlaubnisverfahrens) als Hort weiterführen!

Ein Trägerwechsel wird nicht angestrebt!

 

Die Anlagen 2 – 4 des Trägerschaftsvertrages werden aufgrund des laufenden Betriebserlaubnisverfahrens und der Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen nachgereicht und werden dann Bestandteil des Trägerschaftsvertrages.

 

Zu 2.

 

Für die Realisierung des Betreuungsangebotes Hort im Nebengebäude der Waldschule ist die Aufnahme des Angebotes in die Kitabedarfsplanung der Stadt Lauchhammer und somit des Landkreises OSL erforderlich.

 

Zu 3.

 

Um den bestehenden Betreuungsbedarf von Grundschülern zu gewährleisten, soll ein Teilbereich des Objektes Am Fanggraben 5 in Lauchhammer-Ost im Rahmen eines flexiblen Freizeitangebotes wieder erschlossen werden. Betreut werden sollen hier max. 30 Kinder von der 4. bis zur 6. Klasse, für die eine Betreuung im Hort nicht möglich ist (Kapazität, Lückekinder). Die Zurverfügungstellung des Objektes erfolgt im Rahmen eines Mietvertrages, kostenneutral für die Stadt Lauchhammer. Zuschüsse für Personalkosten und Sachkosten im Rahmen des Betriebs des flexiblen Freizeitangebotes erfolgen nicht.

.


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen                            ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [x] Ja                            [x] Nein

 

Produkt:

 

365.1.03

365.1.03

 

 

 

 

Kostenträger:

 

365.1.03.11

365.1.03.09

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

323300

371120

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

441110

 

 

 

 

                                                                   441130

                                                                   521110

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

32.200,00


 

 

 

 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Trägerschaftsvertrag „Hand in Hand e. V.“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-03-31 2015-03-24 Trägerschaftsvertrag als Anlage zur BV 2015/014/VI (PDF) (51 KB)    
Anlage 2 2 2015-03-31 Anlage 1 Trägerschaftsvertrag.pdf (231 KB)