Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Sachverhalt
Zu 1.
Im Nebengebäude der Waldschule Lauchhammer-Ost betreibt der Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. derzeit ein flexibles Freizeitangebot. Mit einer Kapazität von 70 Kindern wird die Hortbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs und darüber hinausgehend für Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse gewährleistet. Der Träger verfügt hierfür über eine befristete Betriebserlaubnis, die zum Ende des Schuljahres 2014/2015 ausläuft. Eine Verlängerung des flexiblen Freizeitangebotes wird durch das Landesjugendamt nicht befürwortet – da gerade die Betreuung für die Kinder der 1.- 3. Klassen ,aufgrund der unterschiedlichen pädagogischen Wertigkeiten der Betreuungsformen, im Rahmen einer Betreuung in einer Kindertagesstätte/Hort erfolgen soll.
Daher werden im Nebengebäude, das zurzeit noch durch das flexible Freizeitangebot „Kuno´s Waldclub“ genutzt wird, die räumlichen und sanitären Bedingungen für den Betrieb als Hort mit einer Kapazität von ca. 50 Kindern geschaffen (siehe auch Beschluss der SVV 2015/007/VI Vorzeitige Mittelfreigabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung).
Der Bedarf an Betreuungsplätzen kann schulnah durch die Kitas „Villa Regenbogen“ und „Haus der kleinen Forscher“ allein nicht gedeckt werden. Eine Verteilung der Hortkinder der Grundschule Waldschule auf das gesamte Stadtgebiet wäre die Folge. Daher ist die Einrichtung eines Hortangebotes im Nebengebäude der Waldschule dringend geboten, um den Betreuungsbedarf sicherzustellen.
Der bisherige Träger soll das bestehende flexible Freizeitangebot (nach Durchlaufen des erforderlichen Betriebserlaubnisverfahrens) als Hort weiterführen! Ein Trägerwechsel wird nicht angestrebt!
Die Anlagen 2 – 4 des Trägerschaftsvertrages werden aufgrund des laufenden Betriebserlaubnisverfahrens und der Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen nachgereicht und werden dann Bestandteil des Trägerschaftsvertrages.
Zu 2.
Für die Realisierung des Betreuungsangebotes Hort im Nebengebäude der Waldschule ist die Aufnahme des Angebotes in die Kitabedarfsplanung der Stadt Lauchhammer und somit des Landkreises OSL erforderlich.
Zu 3.
Um den bestehenden Betreuungsbedarf von Grundschülern zu gewährleisten, soll ein Teilbereich des Objektes Am Fanggraben 5 in Lauchhammer-Ost im Rahmen eines flexiblen Freizeitangebotes wieder erschlossen werden. Betreut werden sollen hier max. 30 Kinder von der 4. bis zur 6. Klasse, für die eine Betreuung im Hort nicht möglich ist (Kapazität, Lückekinder). Die Zurverfügungstellung des Objektes erfolgt im Rahmen eines Mietvertrages, kostenneutral für die Stadt Lauchhammer. Zuschüsse für Personalkosten und Sachkosten im Rahmen des Betriebs des flexiblen Freizeitangebotes erfolgen nicht. .
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x] Ja [x] Nein
441130 521110
Alle Beträge in EUR. Anlage Trägerschaftsvertrag „Hand in Hand e. V.“
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