Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“.
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2014 der Beschluss zur 4. Änderung gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 03.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 06.02.2015 an der 4. Änderung des Bauleitverfahrens beteiligt worden.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen bestehen keine Bedenken, die der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 1. Liste der Bürgerbeteiligung 2. Abwägung der Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung 3. Liste der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (einschließlich Behörden und Nachbargemeinden) 4. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
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