Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 4. Ä. II), den textliche Festsetzungen und der Planzeichnung vom 27.03.2015 als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.03.2015 wird gebilligt.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 03.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015.
Die Behörden, sonstige Träger öffentliche Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 06.02.2015 an der 4. Änderung des Bebauungsplanverfahrens beteiligt worden.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (BV II/21/96 4. Ä. II) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden.
Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Satzung Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung (mit Textteil und Begründung)
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