Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ gemäß Anlage 1 als Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).
20.11.2014 - Finanzausschuss
Ö 6 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
24.11.2014 - Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
26.11.2014 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
03.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 14/12/47
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)