Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die Neufassung der Anlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 – Gebührentarife – bezüglich nachfolgend genannter Gegenstände:
Nr. 4 (neu) Archiv Nr. 6 (neu) schriftliche Auskünfte/Abgabe ortsrechtlicher Vorschriften Nr. 12 (neu) Gebühren im Bereich des Standesamtes.
Die einzelnen das Archiv betreffenden Gegenstände der Gebührentarife der derzeit geltenden Verwaltungsgebührensatzung sind nunmehr in der Nummer 4 zusammengefasst und teilweise neu bezeichnet worden. Die Höhe der Gebührentarife Nr. 4.2., 4.3. und 4.4. (alt) jetzt Nr. 4.2. und 6.1. (alt und neu) wurde geändert.
Mit der Neufassung wird es möglich, auch für zeitaufwendige aber erfolglose Recherchen eine Gebühr zu erheben.
Des Weiteren wurde die ursprüngliche Nr. 4.1. - Abgabe ortsrechtlicher Vorschriften - mit unter die (ursprüngliche und) neue Nr. 6 gefasst.
In Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Stadt Lauchhammer sind für den Bereich des Standesamtes Gebühren für die Namensweihe, die Silberhochzeit und für die Goldene Hochzeit aufgenommen worden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Gebührentarife und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Gebührentarife gelten unverändert weiter.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Verwaltungsgebühren fallen bei verschiedenen Produkten an, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht erfolgen kann. Die Höhe der eventuellen Mehrerträge ist von der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen abhängig.
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 Anlage 2 Synopse
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