Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ gemäß Anlage 1 als Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).
Sachverhalt
Am 01.09.2014 wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses die Mitteilungsvorlage „2014/001/V/M – Kommunale Objekte / Vereinsobjekte / Perspektivische Konzentration auf Kernobjekte“ vorgestellt und im Nachgang auch allen Stadtverordneten übergeben (siehe Anlage 2).
Die der Anlage 1 zu entnehmende und zur Beschlussfassung stehende Rahmenrichtlinie basiert auf dieser Mitteilungsvorlage. Sie soll die Handlungsparameter und Eckpunkte des perspektivischen Umgangs mit den jeweiligen kommunalen Objekten abstecken und somit auch eine der Grundlagen für die Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre darstellen.
Des Weiteren stellt die Richtlinie die Basis für die notwendige Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinie und der Entgeltordnung dar.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Die Konkretisierung der Auswirkungen kann erst auf der Basis einer detaillierten Umsetzungsstrategie in die Haushalts-/Haushaltssicherungsplanungen der kommenden Jahre erfolgen. Anlagen
Anlage 1: Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte /
Anlage 2: Mitteilungsvorlage 2014/001/V/M
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