Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/028/VI  

 
 
Betreff: Kommunale Objekte / Vereinsobjekte / Perspektivische Konzentration auf Kernobjekte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
20.11.2014 
2. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
24.11.2014 
2. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2014 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/12/47)
Anlagen:
BV 2014/028/VI Anlage 1
BV 2014/028/VI Anlage 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ gemäß Anlage 1 als Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt

 

Am 01.09.2014 wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses die Mitteilungsvorlage „2014/001/V/M – Kommunale Objekte / Vereinsobjekte / Perspektivische Konzentration auf Kernobjekte“ vorgestellt und im Nachgang auch allen Stadtverordneten übergeben (siehe Anlage 2).

 

Die der Anlage 1 zu entnehmende und zur Beschlussfassung stehende Rahmenrichtlinie basiert auf dieser Mitteilungsvorlage. Sie soll die Handlungsparameter und Eckpunkte des perspektivischen Umgangs mit den jeweiligen kommunalen Objekten abstecken und somit auch eine der Grundlagen für die Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre darstellen.

 

Des Weiteren stellt die Richtlinie die Basis für die notwendige Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinie und der Entgeltordnung dar.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

 

Die Konkretisierung der Auswirkungen kann erst auf der Basis einer detaillierten Umsetzungsstrategie in die Haushalts-/Haushaltssicherungsplanungen der kommenden Jahre erfolgen.


Anlagen

 

Anlage 1:              Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte /
Vereinsobjekte auf Kernobjekte“

 

Anlage 2:               Mitteilungsvorlage 2014/001/V/M

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2014/028/VI Anlage 1 (66 KB)    
Anlage 2 2 BV 2014/028/VI Anlage 2 (1837 KB)