Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage von § 3 i. V. m. § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer, die nachstehende Zuwendung an den Verein für das Jahr 2014 gemäß dem der Anlage 1 zu entnehmenden Antrag zu zahlen:
1.358,00 € Kauf eines Flächenregners (TSV Grünewalde e.V.)
Sachverhalt
Die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ermöglicht den als Zuwendungsempfänger in Frage kommenden Vereinen, Zuwendungen für Investitionsvorhaben, die dem Vereinszweck dienen, zu beantragen (§ 3 Abs. 3 Vereinsförderrichtlinie).
Der Antrag des TSV Grünewalde e.V. betrifft eine Investition zur Technikbeschaffung. Dem Antrag ist aus Warte der Verwaltung vollumfänglich zuzustimmen. Der Zuschuss der Stadt beträgt 1.358,00 € von 1.698,00 €, da 20 % Eigenanteil laut Vereinsförderrichtlinie vom Antragsteller zu leisten sind, was ca. 340,00 € ausmacht.
Alle weiteren bisher eingereichten Anträge von Vereinen auf Investitionsförderung werden bis zu einer Entscheidung bzgl. notwendiger Änderungen der Vereinsförderrichtlinie, der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer und zum Haushalt/Haushaltssicherungskonzept 2015 zurückgestellt.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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