Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.
27.11.2013 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
05.12.2013 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 13/12/38
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)