Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/022/V  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt II Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
20.11.2013 
19. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2013 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2013 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (13/12/36)
Anlagen:
Anlage zur BV 2013/022/V

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer gemäß Anlage 1.

 


 

Sachverhalt

 

Mit dem Ersten Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz (1. Bbg. BAG) vom 28.06.2006 wurden im Artikel 22 Ziff 1.1 das Vergnügungssteuergesetz für das Land Brandenburg vom 27.06.1991, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2001, aufgehoben.

 

Den Gemeinden wurde damit freigestellt, unter Berücksichtigung eines vertretbaren Verhältnisses von Verwaltungsaufwand und Steuereinnahmen eigene satzungsrechtliche Regelungen zu treffen bzw. bei einem ungünstigen Verhältnis von der Erhebung einer Vergnügungssteuer abzusehen.

 

Die Stadt Lauchhammer hat daraufhin mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2006 die Vergnügungssteuersatzung vom 02.09.2003 aufgehoben.

 

Durch die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2014 und unter Zugrundelegung des Runderlasses Nr. 1/2013 des Ministeriums des Innern Land Brandenburg „Maßnahmen und Verfahren der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung“ macht es sich erforderlich, für die Stadt Lauchhammer ab 2014 wieder eine Vergnügungssteuer zu erheben.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [x] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

611.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

611.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

211006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

403100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


20.000,00


20.000,00


20.000,00


20.000,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlage

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2013/022/V (40 KB)