Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/025/V  

 
 
Betreff: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2013 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2013 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/12/38)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.

 


 

Sachverhalt

 

Basierend auf § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) kann das Wahlgebiet bei Kommunen zwischen 2500 und 35000 Einwohnern in 1 bis maximal 4 Wahlkreise eingeteilt werden.

 

Da sich bei den letzten Wahlen bewährt hat, dass in der Stadt Lauchhammer nur 1 Wahlkreis gebildet wird, sollte auch diesmal so verfahren werden.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.