Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/024/V  

 
 
Betreff: Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2013 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2013 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/12/37)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf der Grundlage des

§ 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für die ab 5. Dezember 2013 stattfindenden Kommunalwahlen:

 

  1. als Wahlleiterin:              Frau Andrea Mende
  2. als Stellvertreter:              Herrn Steffen Schröter

 


Sachverhalt

 

Für eine ordnungs- und fristgemäße Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen kommunalen Wahlen und Abstimmungen macht es sich gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG und § 2 Abs. 1 BbgKWahlV erforderlich, die Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters rechtzeitig vorzunehmen.

 

Von der personellen Untersetzung wird vorgeschlagen, als Wahlleiterin die bisherige Wahlleiterin, Frau Andrea Mende, zu berufen. Als Stellvertreter soll Herr Steffen Schröter, der auch bisher stellvertretender Wahlleiter war, berufen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                          keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.