Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf der Grundlage des § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für die ab 5. Dezember 2013 stattfindenden Kommunalwahlen:
Sachverhalt
Für eine ordnungs- und fristgemäße Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen kommunalen Wahlen und Abstimmungen macht es sich gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG und § 2 Abs. 1 BbgKWahlV erforderlich, die Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters rechtzeitig vorzunehmen.
Von der personellen Untersetzung wird vorgeschlagen, als Wahlleiterin die bisherige Wahlleiterin, Frau Andrea Mende, zu berufen. Als Stellvertreter soll Herr Steffen Schröter, der auch bisher stellvertretender Wahlleiter war, berufen werden.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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