Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hebt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer die Benennung von Frau Ilse Kissel, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Robert-Koch-Straße 9, als ehrenamtliche Seniorenbeauftragte, auf Antrag von Frau Kissel zum 31.01.2014 auf und beauftragt den Bürgermeister, diese ehrenamtliche Stelle öffentlich neu auszuschreiben.
Sachverhalt
In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer ist die Benennung einer Seniorenbeauftragten festgelegt, um auf die Interessen der Senioren im öffentlichen Leben sowie im sozialen Bereich hinwirken zu können.
Für diese ehrenamtliche Funktion war seit 01.01.2009 Frau Ilse Kissel benannt. Die Tätigkeit an sich führte sie bereits seit November 2004 aus. Die Aufgaben und Rechte der Seniorenbeauftragten sind im § 5 der Hauptsatzung festgelegt. Als Aufwandsentschädigung ist ein Betrag von monatlich 50,00 € vorgesehen.
Mit Schreiben vom 22.10.2013 teilte Frau Kissel dem Bürgermeister mit, dass sie ab 01.02.2014 für dieses Ehrenamt nicht mehr zur Verfügung steht. Aus diesem Grund gilt es jetzt, die Benennung aufzuheben und diese ehrenamtliche Stelle neu auszuschreiben. Ziel sollte es sein, eine neue bzw. einen neuen Seniorenbeauftragte/n in der ersten Stadtverordnetenversammlung 2014 per Beschluss benennen zu können.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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