Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des
Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2011 einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
12.09.2013 - Finanzausschuss
Ö 5 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.09.2013 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
25.09.2013 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 13/09/31
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)