Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Rechnungsprüferin vom 02.08.2013 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2011 einschließlich der Übersichten und des Anhanges.
Sachverhalt
Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 abgeschlossen. Zum Jahresabschluss gehören die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Rechenschaftsbericht sowie die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen (Anhang, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht). Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf erstmals als Anlage der Jahresrechnung beigefügt.
Die Buchführung unterstützte die Prüfung des Jahresabschlusses.
In die Prüfung eingeschlossen waren die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Haushaltsdurchführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses 2011 und der entsprechenden Anlagen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 hat die Stadt Lauchhammer von der Bestimmung des § 141 Abs. 21 BgbKVerf Gebrauch gemacht und letztmalig Berichtigungen der Eröffnungsbilanz vorgenommen.
Im gesamten Jahr 2011 musste nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet werden. Die Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung und die Einhaltung des unbestätigten, wohl aber beschlossenen Haushaltsplanes 2011, wurden durch Stichproben überprüft. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2011 wird bestätigt.
Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Lauchhammer wird mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 vermittelt. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden eingehalten.
Das Gesamtergebnis 2011 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 796.417,37 € aus. Gegenüber dem Planansatz stellt dies eine Verbesserung um 3.324.819,22 € dar. Durch die Entnahme aus der Rücklage wurde der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis gedeckt. In der Bilanz zum 31.12.2011 wird eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.996.902,50 € ausgewiesen. Da die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses nicht für die Deckung des Fehlbetrages im außerordentlichen Ergebnis ausreicht, muss ein Fehlbetragsvortrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 20.496,20 € ausgewiesen werden.
Wie bereits im vorigen Jahr besteht aufgrund des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes für die Stadtverordneten im Amt für Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011 der Rechnungsprüfung vom 02. August 2013 Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2011
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