Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2011 einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2011 wurde nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Stadt Lauchhammer geprüft.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Bei der Abschlussprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2011 entgegenstehen. Die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2011 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses wird empfohlen.
Wie bereits im vorigen Jahr besteht auf Grund des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes für die Stadtverordneten im Amt für Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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