Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2013/020/V  

 
 
Betreff: Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Balzke, Barbara
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
12.09.2013 
18. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2013 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2013 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/09/31)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4

der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des

Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2011 einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.

 

 

 


Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2011 wurde nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Stadt Lauchhammer geprüft.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Bei der Abschlussprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2011 entgegenstehen. Die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2011 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses wird empfohlen.

 

Wie bereits im vorigen Jahr besteht auf Grund des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes für die Stadtverordneten im Amt für Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.