Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/022/V 1.Ä.  

 
 
Betreff: Vereinsangelegenheiten
hier: Änderung des Beschlusses Nr. 12/09/31 (BV 2012/022/V) vom 19.09.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt III Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
16.09.2013 
18. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2013 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2013 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/09/32)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt in Umsetzung und Ergänzung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sowie der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer nachfolgende Änderung des Punktes 3 des Beschlusses Nr. 12/09/31 (BV 2012/022/V):

 

Der Entwurf eines neuen Sportstättenentwicklungskonzeptes incl. eines Konzeptes zur Nutzung der sonstigen kommunalen Objekte, in denen Vereinstätigkeiten und ähnliche Aktivitäten stattfinden, wird bis zum II. Quartal 2014 vorbereitet und den Stadtverordneten zur Diskussion vorgelegt.

 

Eine Gesamtbeschlussfassung incl. notwendiger Anpassungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer und der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer wird für September 2014 angestrebt und in der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 und Folgejahre berücksichtigt.

 


Sachverhalt

 

Mit Beschlussvorlage 2012/022/V wurde im September 2012 der ambitionierte Beschluss gefasst, das Sportstättenentwicklungskonzept auf den Prüfstand zu stellen und den geänderten äußerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Ein entsprechender Diskussionsentwurf sollte den Stadtverordneten bis zum IV. Quartal 2013 vorgelegt werden. Im Rahmen des Verwaltungsablaufes ließ sich die zeitliche Terminfolge jedoch nicht aufrecht erhalten, so dass zum vorgesehenen Termin keine Vorlage erfolgen kann.

 

Daher ist von der Verwaltung vorgesehen, die Bearbeitung des Sportstättenentwicklungskonzeptes und des Konzeptes zur Nutzung der sonstigen kommunalen Objekte, die für das Feld der freiwilligen Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen, im Gesamtkontext zu betrachten und der Stadtverordnetenversammlung zum II. Quartal 2014 einen entsprechenden Gesamtdiskussionsvorschlag vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.