Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/008/V 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2013 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2013 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/09/29)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/008/V 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2012/008/V 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 gemäß Anlage 1.

 


Sachverhalt

 

Aufgrund der ursprünglichen Regelung des § 13 der Hauptsatzung sind neben Satzungen, ortsrechtlichen Vorschriften sowie der Bekanntmachung der Offenlegung von Bauleitplänen auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer öffentlich bekannt zu machen.

 

Dies gilt insbesondere auch für Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und für Wahlbekanntmachungen, deren Anzahl tendenziell zunimmt.

 

Infolge dessen sind zusätzliche Amtsblätter herauszugeben bzw. der Umfang regulärer Amtsblätter vergrößert sich, was zu erheblichen Mehrkosten führt.

 

Mit Neufassung des § 13 der Hauptsatzung könnte zukünftig eine Kostenersparnis erzielt werden, da die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen nicht mehr im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer zwingend öffentlich bekannt zu machen wären, sondern deren öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Lauchhammer erfolgen würde.

 

Gleichwohl bestünde auch weiterhin die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen, wie z.B. im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen, zusätzlich im Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               Ja              wertmäßige Erfassung nicht möglich, da entsprechende

                                                                                      Fallzahlen nicht vorhersehbar sind             

 

 

 

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012

Anlage 2: Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/008/V 1.Ä. (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/008/V 1.Ä. (37 KB)