Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Aufgrund der ursprünglichen Regelung des § 13 der Hauptsatzung sind neben Satzungen, ortsrechtlichen Vorschriften sowie der Bekanntmachung der Offenlegung von Bauleitplänen auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer öffentlich bekannt zu machen.
Dies gilt insbesondere auch für Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und für Wahlbekanntmachungen, deren Anzahl tendenziell zunimmt.
Infolge dessen sind zusätzliche Amtsblätter herauszugeben bzw. der Umfang regulärer Amtsblätter vergrößert sich, was zu erheblichen Mehrkosten führt.
Mit Neufassung des § 13 der Hauptsatzung könnte zukünftig eine Kostenersparnis erzielt werden, da die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen nicht mehr im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer zwingend öffentlich bekannt zu machen wären, sondern deren öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Lauchhammer erfolgen würde.
Gleichwohl bestünde auch weiterhin die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen, wie z.B. im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen, zusätzlich im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan Ja wertmäßige Erfassung nicht möglich, da entsprechende Fallzahlen nicht vorhersehbar sind
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 Anlage 2: Synopse
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