Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 3. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Datum: Mo, 10.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Tagungsraum 191
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.12.2024      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Informationen des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses      
Ö 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten - aktueller Stand i. S. Zusammenarbeit mit Tourismusverband Lausitzer Seenland - aktueller Stand i. S. Schulsozialarbeit - Info SEP/KEP i. S. Oberschule      
Ö 6     Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8     Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2024 hier: 1. Änderung des Stellenplanes  
Enthält Anlagen
2024/001/VII 1.Ä.  
Ö 9     Neufassung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer)  
Enthält Anlagen
2025/005/VIII  
Ö 10     Neufassung Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer und Mittelbereitstellung  
Enthält Anlagen
2025/002/VIII  
Ö 11     Namensgebung Europaschule Lauchhammer -Grundschule-  
Enthält Anlagen
2025/001/VIII  
Ö 12     Ü7-Aufnahmeverfahren an der Oberschule „Am Wehlenteich“  
2025/003/VIII  
    VORLAGE
   

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass im Ü7-Aufnahmeverfahren an der Oberschule „Am Wehlenteich“ ab den Schuljahr 2025/2026 der besondere Grund nach § 53 Abs. 6 Satz 5 Nr. 2 BbgSchulG insoweit berücksichtigt wird, als dass Schülerinnen und Schüler, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Lauchhammer ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder vor Beginn des neuen Schuljahres in das Gebiet der Stadt Lauchhammer umziehen, im Umfang von bis zu 50 Prozent vor dem Kriterium der Nähe der Wohnung zur Schule berücksichtigt werden.

Ö 13     Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Eröffnung der Sitzung (nichtöffentlicher Teil)    
N 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 02.12.2024    
N 3     Feststellung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 4     Information des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses    
N 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten    
N 6     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung    
N 7     Schließung der Sitzung