Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Der § 4 Absatz 6 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ wird wie folgt geändert:
„Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschluss-fassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabe-kommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.“
27.11.2024 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 11 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 04.09.2024