Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Der § 4 Absatz 6 der „Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer“ wird wie folgt geändert:
„Die Ausschreibung, alle eingegangenen Angebote, die Entscheidung unterstützende Bewertungsdokumente und alle weiteren vorbereitenden Unterlagen für die Beschluss-fassung über die Empfehlung zur Vergabeentscheidung bezüglich der ausgeschriebenen Vorhaben sind grundsätzlich sieben Werktage vor dem Termin der Sitzung der Vergabekommission deren Mitgliedern digital zuzustellen.“ Beratungsergebnis:
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