Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 7. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67 – Kesselhaus“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.
09.03.2022 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.03.2022 - Hauptausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
23.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 22/03/08
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.11.2021