Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (gem. § 1 Abs. 7 BauGB) zum Bebauungsplan “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“.
14.02.2018 - Hauptausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)