Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (2015/025/VI II). Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom Januar 2018 wird gebilligt.
Der städtebauliche Vertrag vom 01.02.2018 zum Bebauungsplan “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ (Anlage 2) wird gebilligt.
Sachverhalt
Die Änderung des Vorhabenträgers wurde der Stadt Lauchhammer mit Schreiben vom 08.12.2017 durch die EnValue Solarpark 20 GmbH & Co. KG, Gewerbepark Garham 6, 94544 Hofkirchen – Garham, angezeigt.
Weiterhin beantragte die EnValue Solarpark 20 GmbH & Co. KG in einem gesonderten Schreiben vom 21.12.2017 die Durchführung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer. Begründet wird dies mit der notwendigen Förderantragstellung im Monat Februar 2018 gemäß Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen vom 06.02.2015. Fördervoraussetzung nach vorgenannter Verordnung ist das Vorliegen des gemeindlichen Satzungsbeschlusses.
In Vorbereitung auf den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ wurde zur Umsetzung der Maßnahme am 01.02.2018 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Lauchhammer geschlossen.
Am 24.06.2015 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 15/06/27 (BV 2015/025/VI I) zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 15.05.2017 bis zum 16.06.2017 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.10.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (2015/025/VI II) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wurde den Beteiligten mitgeteilt.
Damit ist folgerichtig der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ zu fassen.
Finanzielle Auswirkungennein
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