Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (2015/025/VI II). Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom Januar 2018 wird gebilligt.
Der städtebauliche Vertrag vom 01.02.2018 zum Bebauungsplan “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ (Anlage 2) wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
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