Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (gem. § 1 Abs. 7 BauGB) zum Bebauungsplan “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“.
Sachverhalt
Am 24.06.2015 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 15/06/27 (BV 2015/025/VI I) zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 64 – 65, Grundhofstraße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 15.05.2017 bis zum 16.06.2017 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.10.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Finanzielle Auswirkungennein
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