Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“.
15.04.2015 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
22.04.2015 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
29.04.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/04/17
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)