Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer
geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme
getätigt werden können:
Anbau Gruppenraum Kita Benjamin Blümchen im Rahmen des Investitionsprogrammes
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 im Land Brandenburg