Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ersatzneubau BW 01/53023 250.000,00 € Sachverhalt
Vorbehaltlich der Fördermittelzusage des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung werden die HH-Mittel für den Ersatzneubau des BW 01/53023 – Brücke Forststraße über den Großen Schradener Binnengraben – benötigt, um die Ausschreibung der Bauleistung tätigen zu können. Der Bauzeitraum ist mit sechs Monaten angesetzt, Baubeginn sollte im Mai 2013 sein, um die Maßnahme in diesem Jahr und damit in dieser Fördermittelperiode ausführen und abschließen zu können.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [X ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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