Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Anbau Gruppenraum Kita Benjamin Blümchen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 im Land Brandenburg
Beratungsergebnis:
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