Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ersatzneubau BW 01/53023 250.000,00 €
06.03.2013 - Finanzausschuss
Ö 5 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.03.2013 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
20.03.2013 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 13/03/02
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)