Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium
Stand vom 07.06.2017: Die Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll im SVV-Sitzungslauf Juni 2017 beschlossen werden. Danach ist die Genehmigungsfähigkeit des Supermarktes nach § 34 BauGB möglich.
Stand vom 24.01.2017: Gegenwärtig wird vom Investor der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger erfolgen.
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