Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12 Beschluss:16/12/45
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/036/VI I Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5“ in Lauchhammer-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung eines Nahversorgungszentrums an der Wilhelm-Pieck-Straße 31-37/Mückenberger Straße 5 in Lauchhammer-Mitte und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

20

Ja

3

Nein

4

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 07.12.2016 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 07.06.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 06.06.2017 Status: 07.06.2017
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

Bericht an das Gremium

 

Stand vom 07.06.2017:

Die Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll im SVV-Sitzungslauf Juni 2017 beschlossen werden. Danach ist die Genehmigungsfähigkeit des Supermarktes nach § 34 BauGB möglich.

 

Stand vom 24.01.2017:

Gegenwärtig wird vom Investor der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger erfolgen.