Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium
Die Neufassung der Satzung wurde in der SVV am 07.12.2016 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 5/2016 veröffentlicht. Damit ist der Sachverhalt erledigt.
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