Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim zuständigen Finanzamt durch den Bürgermeister lt. Anlage.
Beratungsergebnis:
Stand vom 20.02.2017: Nachdem die Stadtverordneten in der SVV am 07.12.2016 die Abgabe einer Optionserklärung gegenüber dem FA Calau beschlossen haben sind durch den GB Finanzverwaltung bis 2020 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Vorschriften des § 2b UStG umzusetzen.
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