Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts  

 
 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7 Beschluss:16/12/40
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/031/VI Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim zuständigen Finanzamt durch den Bürgermeister lt. Anlage.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

27

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 07.12.2016 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 20.02.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Finanzverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Frank Lehner
Termin: 27.01.2017 Status: 20.02.2017
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

Stand vom 20.02.2017:

Nachdem die Stadtverordneten in der SVV am 07.12.2016 die Abgabe einer Optionserklärung gegenüber dem FA Calau  beschlossen haben sind durch den GB Finanzverwaltung bis 2020 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Vorschriften des § 2b UStG umzusetzen.