Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15 Beschluss:12/12/48
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2012/038/V Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschluss

 

Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Nutz- und Kulturpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur stellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammerr die auf ihrer Gemarkung tätigen Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

 

Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die

Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

24

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 

Beschluss-Nr:              12/12/48