Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussemfpehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den am 01.12.2021 gefassten Beschluss 21/12/78 (BV2021/059/VII) über die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungs-gesetz – JABG)" aufzuheben.
Beratungsergebnis:
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