Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz – JABG)" hier: Aufhebung   

 
 
17. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2021/059/VII A Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz – JABG)"
hier: Aufhebung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer

Beschlussemfpehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den am 01.12.2021 gefassten Beschluss 21/12/78 (BV2021/059/VII) über die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 "Jahresabschlussbeschleunigungs-gesetz JABG)" aufzuheben.  

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

9

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt