Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der
Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten
und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie
übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom
14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022 gemäß Anlage.