Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Sachverhalt
Aufgrund der Grundstücksankäufe für die Ansiedlung des Unternehmens SVOLT sowie des 2. Bauabschnittes für die Sanierung der Orangerie im Schlosspark ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes notwendig. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich aus bereits getätigten Grundstückverkäufen in 2022 und weiteren geplanten Grundstücksverkäufen in 2023 sowie kleinere Einsparungen im Ergebnishaushalt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
*VT= Verwaltungstätigkeit *IT Investitionstätigkeit
Anlagen Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für die Jahre 2022 und 2023 einschließlich Anlagen
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