Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022 gemäß Anlage. Sachverhalt
Die als Anlagen (Entgeltordnung und Synopse) aufgeführten Änderungen der Entgeltordnung werden wie folgt begründet:
Beleuchtungschips Kunstrasenplatz Die Beleuchtungschips für den Kunstrasenplatz konnten bisher für 1,43 €/Chip erworben werden. Mit einem Chip kann die Hälfte des Platzes für eine Stunde beleuchtet werden. Aufgrund der steigenden Energiekosten soll der Preis nunmehr auf 2,50 €/Chip erhöht werden. Mit der Erhöhung des seit Jahren unveränderten Preises wird der realen Preissteigerungen der vergangenen Jahre im Energiesektor Rechnung getragen.
Garten am Kulturhaus Der Kulturhausgarten war bisher nicht Bestandteil der Entgeltordnung. Um ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu erheben, wird das Areal in die Entgeltordnung aufgenommen.
Schlosspark Veranstaltungen im Schlosspark bedürfen einem hohen Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsaufwand. Mit der Erhöhung des Entgeltes soll diesem Rechnung getragen werden.
Zirkusstellplätze Das Entgelt für die Zirkusstellplätze belief sich auf 50,00 €/Standzeit für maximal 7 Tage. Aufgrund des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwandes soll auch dieses Entgelt auf einen reelles Niveau angehoben werden.
Ortsteilzentrum Keinleipisch Das Ortsteilzentrum Kleinleipisch war mit seinen anzumietenden Räumlichkeiten bisher nicht in der Entgeltordnung aufgeführt. Die Preise orientieren sich an den Entgelten für Räumlichkeiten der anderen Ortsteilzentren.
Umsatzsteuer Die Regelung zur ggf. anfallenden Umsatzsteuer wurde in die Entgeltordnung aufgenommen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022
Anlage 2 Synopse
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