Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/011/V 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes
08.11.2022    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes November/Dezember 2022      
Wirtschaftsausschuss, Finanzausschuss und Gesundheitsausschuss Vorberatung
13.12.2022 
Gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses, des Finanzausschusses und des Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2022 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2022 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/12/84)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/011/V 2.Ä.
Anlage 2 zur BV 2012/011/V 2.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der

Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten

und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie

übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom

14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022 gemäß Anlage. 


Sachverhalt

 

Die als Anlagen (Entgeltordnung und Synopse) aufgeführten Änderungen der Entgeltordnung werden wie folgt begründet:

 

Beleuchtungschips Kunstrasenplatz

Die Beleuchtungschips für den Kunstrasenplatz konnten bisher für 1,43 €/Chip erworben werden. Mit einem Chip kann die Hälfte des Platzes für eine Stunde beleuchtet werden. Aufgrund der steigenden Energiekosten soll der Preis nunmehr auf 2,50/Chip erhöht werden. Mit der Erhöhung des seit Jahren unveränderten Preises wird der realen Preissteigerungen der vergangenen Jahre im Energiesektor Rechnung getragen.

 

Garten am Kulturhaus

Der Kulturhausgarten war bisher nicht Bestandteil der Entgeltordnung. Um ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu erheben, wird das Areal in die Entgeltordnung aufgenommen.

 

Schlosspark

Veranstaltungen im Schlosspark bedürfen einem hohen Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsaufwand. Mit der Erhöhung des Entgeltes soll diesem Rechnung getragen werden.

 

Zirkusstellplätze

Das Entgelt für die Zirkusstellplätze belief sich auf 50,00 €/Standzeit für maximal 7 Tage. Aufgrund des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwandes soll auch dieses Entgelt auf einen reelles Niveau angehoben werden.

 

Ortsteilzentrum Keinleipisch

Das Ortsteilzentrum Kleinleipisch war mit seinen anzumietenden Räumlichkeiten bisher nicht in der Entgeltordnung aufgeführt. Die Preise orientieren sich an den Entgelten für Räumlichkeiten der anderen Ortsteilzentren.

 

Umsatzsteuer

Die Regelung zur ggf. anfallenden Umsatzsteuer wurde in die Entgeltordnung aufgenommen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

111.3.04

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.3.04.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012, geändert durch die 1. Änderung vom 23.06.2022

 

Anlage 2       Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/011/V 2.Ä. (110 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/011/V 2.Ä. (164 KB)