Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 8 BbgKVerf i.V.m. § 26 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Lauchhammer posthum an Herrn Heinz-Karl Kummer.
07.03.2011 - Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Ö 8 - zurückgestellt
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
09.03.2011 - Hauptausschuss
Ö 9 - abgelehnt
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.03.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen BESCHLUSS: 11/03/06
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)