Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahmen getätigt werden können:
Sicherungsmaßnahmen Schlossparkgebäude
06.06.2018 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.06.2018 - Finanzausschuss
Ö 5 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
13.06.2018 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
20.06.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 5 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 18/06/11
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)