Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II). Die Begründung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ vom Januar 2014 wird gebilligt. Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.
29.01.2014 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
12.02.2014 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 7 - abgelehnt
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.02.2014 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
26.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 14/02/09
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)