Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/023/VI  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2015 
5. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
17.06.2015 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/06/22)
Anlagen:
Hebesteuersatzung (PDF)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage.

 


 

Sachverhalt

 

Mit Datum  vom 26.02.2015 hat der Bürgermeister beim Land einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 16 BbgFAG zum Ausgleich der Rückzahlung von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Jahre 2005 und 2006 inklusive Verzinsung in einer Gesamthöhe von 11.439.385 € gestellt. Vom Ministerium des Innern und für Kommunales ist mit Datum vom 20.05.2015 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 6.651.159,88 € gewährt worden. Mit der Gewährung der Bedarfszuweisung ist als eine Nebenbestimmung die Erschließung von Einnahmereserven bei der Grundsteuer A und B erlassen worden. Bei Zugrundelegung des gewichteten Durchschnitts der Gemeinden der Größenklasse 10.000 bis unter 20.000 Einwohner und unter Berücksichtigung des im Ausgleichsfonds angewandten Aufschlags von 30 Punkten hat die Stadt Lauchhammer demzufolge ab 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A von 300 v.H. auf 314 v.H. und der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 406 v.H. anzuheben.

 

Der Beschluss ist dem Ministerium des Innern und für Kommunales bis zum 31.07.2016 vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

611.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

611.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

211006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

401100/

401200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

 

70.749
 


 

 

23.583
 

 

23.583
 

 

23.583
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung

Auszahlung

 

 

70.749
 


 

 

 

23.583
 

 

 

23.583
 

 

 

23.583
 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Satzung der Stadt Lauchhammer zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesteuersatzung (PDF) (66 KB)