Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Mit Datum vom 26.02.2015 hat der Bürgermeister beim Land einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 16 BbgFAG zum Ausgleich der Rückzahlung von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Jahre 2005 und 2006 inklusive Verzinsung in einer Gesamthöhe von 11.439.385 € gestellt. Vom Ministerium des Innern und für Kommunales ist mit Datum vom 20.05.2015 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 6.651.159,88 € gewährt worden. Mit der Gewährung der Bedarfszuweisung ist als eine Nebenbestimmung die Erschließung von Einnahmereserven bei der Grundsteuer A und B erlassen worden. Bei Zugrundelegung des gewichteten Durchschnitts der Gemeinden der Größenklasse 10.000 bis unter 20.000 Einwohner und unter Berücksichtigung des im Ausgleichsfonds angewandten Aufschlags von 30 Punkten hat die Stadt Lauchhammer demzufolge ab 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A von 300 v.H. auf 314 v.H. und der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 406 v.H. anzuheben.
Der Beschluss ist dem Ministerium des Innern und für Kommunales bis zum 31.07.2016 vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Satzung der Stadt Lauchhammer zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||