Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das 2. Halbjahr 2026 einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 38.870,00 Euro.
Sachverhalt Der Stadt Lauchhammer liegt ein Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und des touristischen Infopunktes für das Jahr 2026 vor.
In der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2025 wurden der Stiftung der flexible Zuschuss lt. BV2017/018/VI in Höhe von 30.000 Euro und ein über die vertraglichen Regelungen hinaus gehender Zuschussbetrag für das 1. Halbjahr 2026 in Höhe von 35.000 Euro bewilligt.
Eine Zuschussgewährung für das 2. Halbjahr 2026 war beabsichtigt, sofern die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegt.
Hierzu liegt der Stadt Lauchhammer ein Grobkonzept mit Finanzplan vor (siehe Anlage).
Aus dem Konzept wird ersichtlich, dass ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer nicht hinreichend finanziert ist, um den von der Stiftung in dem Grobkonzept vorgesehenen Umfang des Betriebs des Kunstgussmuseums mit touristischem Informationspunkt aufrecht erhalten zu können.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseums vermieden werden sollte. Daher ist der Betrieb des Kunstgussmuseums finanziell zu unterstützen.
Der zu gewährende Zuschussbetrag für das 2. Halbjahr 2026 ergibt sich aus dem ges. Fehlbedarf lt. Finanzplan des vorliegenden Antrags für 2026 in Höhe von 164.870,00 Euro abzüglich der für 2026 bereits bewilligten Zuschüsse in Höhe von ges. 126.000,00 Euro und beträgt 38.870,00 Euro.
Der Umfang der zukünftige, zusätzliche (über die bisherigen verbliebenden Regelungen hinausgehende) Finanzierung der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer durch die Stadt Lauchhammer soll auf einen festen Zuschussbetrag jährlich begrenzt werden und ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 und folgende Jahre und der damit in Verbindung stehenden pflichtigen Haushaltskonsolidierung jährlich festzulegen und unter Haushaltsvorbehalt zu zahlen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen: nein
Alle Beträge in EUR Anlagen - Finanzierungskonzeption zum Betrieb des Kunstgussmuseums Lauchhammer
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