Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/039/VIII 1.E.  

 
 
Betreff: Zuschussgewährung für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das Jahr 2026
hier: Zuschussgewährung für 2. Halbjahr 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
12.02.2026    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2026      
Finanzausschuss Vorberatung
03.03.2026 
7. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
04.03.2026 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2026    8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage Finanzierungskonzeption Betrieb Kunstgussmuseum

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das 2. Halbjahr 2026 einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 38.870,00 Euro.

 


Sachverhalt

Der Stadt Lauchhammer liegt ein Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und des touristischen Infopunktes für das Jahr 2026 vor.

 

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2025 wurden der Stiftung der flexible Zuschuss lt. BV2017/018/VI in Höhe von 30.000 Euro und ein über die vertraglichen Regelungen hinaus gehender Zuschussbetrag für das 1. Halbjahr 2026 in Höhe von 35.000 Euro bewilligt.

 

Eine Zuschussgewährung für das 2. Halbjahr 2026 war beabsichtigt, sofern die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegt.

 

Hierzu liegt der Stadt Lauchhammer ein Grobkonzept mit Finanzplan vor (siehe Anlage).

 

Aus dem Konzept wird ersichtlich, dass ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer nicht hinreichend finanziert ist, um den von der Stiftung in dem Grobkonzept vorgesehenen Umfang des Betriebs des Kunstgussmuseums mit touristischem Informationspunkt aufrecht erhalten zu können.

 

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseums

vermieden werden sollte. Daher ist der Betrieb des Kunstgussmuseums finanziell zu unterstützen.

 

Der zu gewährende Zuschussbetrag für das 2. Halbjahr 2026 ergibt sich aus dem

ges. Fehlbedarf lt. Finanzplan des vorliegenden Antrags für 2026 in Höhe von

164.870,00 Euro abzüglich der für 2026 bereits bewilligten Zuschüsse in Höhe von ges. 126.000,00 Euro und beträgt 38.870,00 Euro.

 

Der Umfang der zukünftige, zusätzliche (über die bisherigen verbliebenden Regelungen hinausgehende) Finanzierung der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer durch die Stadt Lauchhammer soll auf einen festen Zuschussbetrag jährlich begrenzt werden und ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 und folgende Jahre und der damit in Verbindung stehenden pflichtigen Haushaltskonsolidierung jährlich festzulegen und unter Haushaltsvorbehalt zu zahlen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ X ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen: nein

 

Produkt:

 

252

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

252.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

- Finanzierungskonzeption zum Betrieb des Kunstgussmuseums Lauchhammer

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Finanzierungskonzeption Betrieb Kunstgussmuseum (2243 KB)