Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2026/001/VIII  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 bis 2023 gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
12.02.2026    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2026      
Finanzausschuss Vorberatung
03.03.2026 
7. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2026    8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zu BV 2026/001/VIII
Anlage 2 zu BV 2026/001/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Stadt Lauchhammer die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 bis 2023 gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2025.   


Sachverhalt

 

Die Einführung der Doppik hat zahlreiche Kommunen im Land Brandenburg vor erhebliche strukturelle und organisatorische Herausforderungen bei der Erstellung ihrer Jahres- abschlüsse gestellt. Dies führte in den vergangenen Jahren vielerorts zu Verzögerungen und erheblichen Bearbeitungsrückständen. Mit dem Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz sowie dem 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz hat das Land in den vergangenen Jahren wirkungsvolle Instrumente geschaffen, die es den Kommunen ermöglicht haben, bestehende Rückstände erfolgreich abzubauen und interne Verwaltungsprozesse zu stabilisieren.

 

Die Regelungen haben maßgeblich dazu beigetragen, einen beachtlichen Aufholprozess einzuleiten. Demnach hat der Landtag Brandenburg den Kommunen für die Jahre 2021 bis 2023 weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, sogenannte verkürzte Jahresrechnungen zu erstellen. Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände können bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf folgende Bestandteile und Anlagen verzichten:

 

1. die Teilrechnungen

2. den Rechenschaftsbericht

3. die Forderungs- und Verbindlichkeitsübersichten.

 

Der aktuell geprüfte Jahresabschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Jahres-abschlusses 2020 liegt der Stadt Lauchhammer aktuell noch nicht vor.

 

Durch die verkürzt aufzustellenden Jahresabschlüsse soll erreicht werden, dass zukünftig die Fristen gewahrt werden können. Für die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung von verkürzten Jahresabschlüssen ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ X ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

Anlage 1: Beschluss des Landtages Brandenburg Drucksache 8/2211-B

Anlage 2: Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und
                Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BV 2026/001/VIII (15 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BV 2026/001/VIII (291 KB)